Hintergründe Arbeitsmedizin
Jeder Betrieb ab einem Beschäftigten muss sich gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und diverser anderer gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen der Berufsgenossenschaften um den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung der Beschäftigten kümmern.
Die Liste der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung ist lang und reicht von A wie Arbeitssicherheitsgesetz über das Jugendarbeitsschutzgesetz bis zu Verordnungen über persönliche Schutzausrüstungen.
Wir entlasten unsere Kunden durch unsere Kompetenz und befreien sie von der
Pflicht, sich alleine in diesem Verordnungsdschungel zurechtfinden zu müssen.